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Wie
und wann erhalte ich meine Reiseunterlagen?
Grundsätzlich erhalten Sie Ihre Unterlagen nach erfolgtem Zahlungseingang.
Bei Langfristbuchungen werden die Unterlagen ca. 10 bis 14 Tage vor
Reiseantritt versendet.
Bei Kurzfristbuchungen werden die Unterlagen nur dann versendet, wenn nach
erfolgter Zahlung die Zustellung auf dem Postweg garantiert werden kann.
Dazu ist eine Vorlauffrist von 6 bis 8 Werktagen nötig. Bei
kurzfristigeren Buchungen werden die Unterlagen am Flughafen für Sie
hinterlegt. Da es hier je nach gewähltem Veranstalter und gewünschter
Zahlungsart unterschiedliche Handhabungen gibt, erhalten Sie alle nötigen
Informationen automatisch durch unseren Kundenservice.
Welchen
Zahlungsmöglichkeiten habe ich bei Lastminute/Pauschalreisen?
Dies ist immer veranstalterabhängig. Die möglichen Zahlungsarten werden
Ihnen automatisch bei Übermittlung Ihres Buchungsauftrags in unserem
Buchungsformular angezeigt.
Sie können die möglichen Zahlungsarten weiterhin auch den AGB des
Veranstalters auf der Buchungsseite entnehmen. Für Fragen steht Ihnen
unsere Service-Hotline gerne zur Verfügung.
Wie
kann ich meine Lastminute- oder Pauschalreise umbuchen/stornieren?
Natürlich können Sie Ihre Reise umbuchen oder stornieren. Da hierfür
Gebühren anfallen, möchten wir Sie bitten, uns Ihren Umbuchungswunsch mit
Angabe Ihrer Buchungsnummer und Ihres Namens schriftlich, per Email an
700129@tournet24.de zu richten!
Wie
erhalte ich einen Sicherungsschein und wozu wird dieser benötigt?
Seit November 1994 sind Reiseveranstalter in Deutschland verpflichtet,
sich gegen einen möglichen Konkurs abzusichern (§ 651k BGB). Haben Sie
eine Reise verbindlich gebucht, erhalten Sie mit der
Reisebestätigung/Rechnung eine Kopie des so genannten Sicherungsscheins.
Wird der Anbieter Ihrer Reise zahlungsunfähig, bevor oder während Sie im
Urlaub sind, begleicht ein Versicherer oder Kreditinstitut den Schaden.
Dabei werden Ihnen bereits bezahlte Reiseleistungen (auch Anzahlungen)
erstattet, die aufgrund des Konkurses ausgefallen sind, sowie
Aufwendungen, die Ihnen eventuell durch eine selbst zu organisierende
Rückreise entstehen.
Den Sicherungsschein sollten Sie sorgfältig aufbewahren und unbedingt mit
auf die Reise nehmen. Welche Leistungen der Versicherer Ihres
Veranstalters im konkreten Fall übernimmt, sollten Sie direkt nachfragen.
Wenden Sie sich dazu an die Adresse, die auf dem Sicherungsschein
angegeben ist.
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